Carport Baugenehmigung

Ein Carport ist eine nützliche Sache. Das Auto steht im Trockenen und eventuell können auch noch das Fahrrad und andere Utensilien wie Werkzeuge oder Gartenmöbel darunter untergebracht werden.

Doch wer sich selber einen Carport bauen möchte, muss vor Baubeginn einige Dinge beachten, damit es später keine Probleme mit Behörden oder anderen Institutionen gibt. So ist es neben den Überlegungen bezüglich Größe, Bauart und Standort und Beschaffung einer korrekten Carport Bauanleitung unerlässlich, sich rechtzeitig um eine Carport Baugenehmigung zu kümmern. Eine Carport Baugenehmigung kann gravierende Auswirkungen haben, wenn man sie nicht vorweisen kann. Gegebenenfalls kann das Fehlen der Carport Baugenehmigung dazu führen, dass ein bereits gebautes Carport wieder abgerissen werden muss! Das würde unnötige Kosten verursachen. Von dem Ärgernis und entstandenen Schaden ganz zu schweigen.

Beantragung einer Carport Baugenehmigung

Um solchen Ärger zu vermeiden, muss vor Baubeginn eine Carport Baugenehmigung (auch wenn es sich um einen Carport-Bausatz handelt) beantragt werden. Um das zu erreichen, ist es nötig, gemäß der Landesbauordnung ein Bauantragsverfahren anzustreben. Die Landesbauordnung variiert von Bundesland zu Bundesland, deshalb ist es nicht möglich pauschal zu sagen, welche Formulare für eine Carport Baugenehmigung benötigt werden und auszufüllen sind. Informationen dazu erteilt das zuständige Bauamt.

In aller Regel jedoch werden mindestens der formelle Antrag, eine Baubeschreibung, die Flurkarte mit einem Lageplan im Maßstab von 1:500 und Bauzeichnungen mit Grundriss, Schnitt und  Ansichten gefordert. In einigen Bundesländern gilt es für eine Carport Baugenehmigung einen kompletten Bauantrag, wie er auch für ein Haus notwendig ist, auszufüllen. Hier werden auch Statikberechnungen benötigt.

In anderen Ländern ist eine einfache Bauanzeige ausreichend und in einigen Bundesländern ist es sogar erlaubt einen Carport ohne jegliche Genehmigung zu errichten. Dass der Aufwand zur Erlangung einer Baugenehmigung für einen Carport sich in den 16 Bundesländern somit erheblich unterscheidet, dürfte klar sein. Doch auch in den Ländern, in denen keine formelle Carport Genehmigung von Nöten ist, müssen die baurechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Das bedeutet, dass zum Beispiel, wenn das Carport nahe zum Nachbargrundstück gebaut werden soll, unter Umständen doch eine detaillierte Baugenehmigung beispielsweise vor dem Bau eines Anbau-Carports benötigt wird.

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2 Kommentare zu "Carport Baugenehmigung"

christiane sagt:

Hallo zusammen, wohne in NRW und frage mich, ob ich hier eine Carport Baugenehmigung benötige. Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen, der sich mit der Frage auch schon beschäftigt hat?

Pixelman sagt:

Ich finde es lächerlich mit der Baugenehmigung.
Nur Geldschneiderei. Dann baut man einfach ein Spielturm und ein Geländer auf das Dach eventuell noch ´ne Rutsche ran und schon hat man ein Spielgerüst. Für solches hat man noch keine Genehmigung verlangt.
Und wenn die Kleinen nicht damit spielen fährt man sein Auto drunter.

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